Hier wird es interessantes und neues zum Amateurfunk und CB Funk geben
Termine:
(20.05.11) BNetzA will Amateurfunkstellen überprüfen - AGZ bezweifelt Rechtmäßigkeit
BNetzA will Amateurfunkstellen überprüfen - AGZ bezweifelt Rechtmäßigkeit
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat angekündigt, in diesem Jahr ca. 200 fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu überprüfen.
Nach Angaben der BNetzA erfolgt die Auswahl der zu prüfenden Amateurfunkstellen nach einem "sog. statistischen Prüfverfahren", ohne dass ein besonderer Anlass (z.B. Funkstörungen) vorliegen muss.
Zum Umfang der Überprüfung hat die Behörde den Betreibern betroffener Amateurfunkanlagen u.a. folgendes mitgeteilt:
"Die Prüfung umfasst einen technischen und einen verwaltungsmäßigen Teil. Bei der technischen Prüfung werden die Parameter wie Frequenz, Strahlungsleistung, Antennenhöhe usw. gemessen. Im verwaltungsmäßigen Teil werden die formalen Angaben geprüft. Es ist daher erforderlich, dass die Urkunde, mit der das (...) Rufzeichen zugeteilt ist und die weiteren für den Betrieb der Amateurfunk erforderlichen Unterlagen bereitliegen. Dies betrifft auch die nach § 7 Abs. 3 Amateurfunkgesetz (AFuG) gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen."
Als Rechtsgrundlage für die Überprüfungen nennt die BnetzA den Paragrafen 10 Abs. 1 Satz 2 des Amateurfunkgesetzes, der folgenden Wortlaut hat:
"Aufgabe der Regulierungsbehörde ist es auch, die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu überwachen."
Gegen diese Art der anlasslosen Überprüfung hat "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst" (AGZ) rechtliche Bedenken angemeldet. In einer Pressemitteilung der AGZ vom 18. Mai 2011 heißt dazu u.a.:
"Die AGZ e.V. hat rechtliche Bedenken gegen dieses Vorgehen, insbesondere was das Betretungsrecht von durch Artikel 13 des Grundgesetzes als unverletzlich geschützten Wohnungen angeht. Die Voraussetzungen, welche diese Rechtsnorm dazu fordert, liegen in unserer Sicht zumindest für den Fall einer anlasslosen Überprüfung nicht vor."
Die AGZ e.V. rät betroffenen Funkamateuren, die mit dem Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht einverstanden sind, sich Rechtsrat bei einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt einzuholen."
Auch der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) hat sich zu den geplanten Überprüfungen geäußert. In einem Schreiben des RTA an die Bundesnetzagentur heißt es u.a.:
"Bitte teilen Sie dem RTA den Anlass und den Umfang dieser Überprüfungen mit. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Überprüfungen sind wir ein wenig überrascht und fragen uns auch nach einer Rechtfertigung für einen derartig hohen Kostenaufwand."
Rechtliche Bedenken hat der RTA bisher offenbar nicht geltend gemacht.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
DXpedition
7O1YGF als DXCC anerkannt
Die Deutsche DXpedition 7O1YGF aus dem Jahr 2000 hat die DXCC-Anerkennung für Jemen erhalten, das gab der ARRL DXCC Manager Bill Moore, NC1L, bekannt. Das DXCC-Gebiet Jemen (7O) zählt zu den meist gesuchten DX-Gebieten der Welt. Im April 2000 machte eine Gruppe um Bernd Krüger, DJ7MG, Franz Nieberding, DK1II, Hans Walter Hannappel, DK9KX, und Dominik Weiel, DL5EBE, für zehn Tage Funkbetrieb aus der jeminitischen Hauptstadt Sanaa. Der DXpedition gelangen 35 000 QSOs auf den Kurzwellenbändern 40, 10 und 6 m. Der Gruppe ist eine Anerkennung lange verwehrt worden. Die Endung YGF steht für Yemen-German Friendship. Weitere Informationen: s. CQ DL 6/00 S. 429, oder im Internet unter www.arrl.org/news/stories/2002/08/15/2/?nc=1 sowie www.arrl.org/news/stories/2009/08/12/11022/?nc=1.
Funk News:
7100 bis 7200 kHz
Rundfunk räumt nur langsam das Spektrum
Nach dem Stichtag 29. März hat die DARC-Bandwacht systematisch den Bereich 7100 bis 7200 kHz beobachtet und auf 20 Frequenzen 39 Rundfunksender angetroffen. Vor allem China ist mit mehreren Frequenzen vertreten, aber auch All-India-Radio, Radio Conakry, Belarus Radio und Radio Omdurman sind zum Beispiel immer noch zu hören. Den Funkamateuren bleibt nichts anderes übrig, als den „neuen“ Bereich sorgfältig auf Rundfunksender abzuhören, die sich nicht an die neuen Regeln halten und diese Verstöße der Bandwacht zu melden.
Hinweis für Funkamateure
Ab 01.01.06 gilt ein neuer Frequenznutzungsplan für Kurzwelle
nachzulesen unter folgendem Link :
http://www.darc.de/bandplan/pdf/kwbandplan.pdf
alle Bandpläne hier:
http://www.darc.de/bandplan/
Frequenzzuteilung
UKW-Frequenzen für die Allgemeinheit
Mit Verweis auf §55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur mit ihrer Verfügung 7/2006 die Frequenzbereiche von 87,5 bis 108 MHz sowie 863 bis 865 MHz und 1,795 bis 1.800 MHz für die Nutzung "durch die Allgemeinheit für drahtlose Audio-Funkanwendungen zugeteilt". Damit ist auch in Deutschland erlaubt, beispielsweise einen MP3-Player Musik per Funk an das Autoradio übermitteln zu lassen.
Im Bundesgesetzblatt I, Nr. 41, Seite 2070-2073, vom 31. August 2006, ist die "Erste Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung" veröffentlicht worden und tritt damit am 01.09.2006 inkraft.
Wesentliche Änderung zur bisherigen AFuV:
1. DO-Lizenzen erhalten KW-Zugang
Die DO-Lizenzinhaber erhalten Zugang zur KW, und zwar zu den Bändern 160, 80, 15 und 10 m. Erlaubt sind maximal 100 W PEP Output, außer in den Bereichen, in denen auch der Klasse A niedrigerer Output auferlegt ist, d.h. im 160-m- Band. Zugleich ist den DO-Lizenzinhabern, abweichend von der bisherigen maximal-10-W-EIRP-Regelung, auf 144 MHz und 430 MHz ein maximaler Output von 75 W PEP erlaubt.
2. Erweiterung des 40-m-Bandes um den Bereich 7100 - 7200 kHz
Der Klasse A ist diese Erweiterung, im Vorgriff auf die ITU-Regelung, mit maximal 250 W Output als sekundärer Frequenzbereich erlaubt.
NiSG in Kraft getreten
Das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung", kurz NiSG, ist am 4. August in Kraft getreten. Unter anderem erweitert es den Regelungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Auf Grundlage des NiSG ist es jetzt möglich, auch für private Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung kleiner 10 W EIRP eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Umweltbehörde einzuführen.
Frequenzbereichszuweisungsplan in Kraft
Durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung ist am 21. Juli der aktualisierte Frequenzbereichszuweisungsplan in Kraft getreten. Mit der Änderung dieses Plans wurden die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 in deutsches Recht umgesetzt.
|
Änderungen betreffen vor allem den Bereich des UHF-Rundfunkbandes von 470 bis 862 MHz, da durch die Umstellung auf digitalen Rundfunk Teile dieses Bandes frei wurden. Künftig sollen hier Mobilfunkanwendungen zur Breitbandversorgung ländlicher Bereiche angesiedelt werden. Entfallen ist die so genannte Nutzungsbestimmung 30. Diese setzte Störgrenzwerte für Powerline Communication fest, die durch die Verordnung zum Schutz von sicherheitsrelevanten Funkdiensten (SchuTSEV) geregelt sind. Letztere trat am 19. Mai in Kraft. Ebenfalls wird dem Amateurfunkdienst der Frequenzbereich 7100 bis 7200 kHz nun primär zugewiesen. Eine Änderung, d.h. Anpassung der Spezialregelung für den Amateurfunkdienst, nämlich in der AFuV Anlage 1, muss aber noch erfolgen. Nach Information des BMWi anlässlich der HAM RADIO 2009 wird die Anpassung der AFuV Anlage 1 in Bezug auf 7100 bis 7200 kHz auch im Hinblick auf die Leistungsbeschränkung nach Inkrafttreten des Frequenzbereichszuweisungsplans zügig vorangetrieben. Die Rechtsverordnung mit der aktualisierten Fassung ist im Internet veröffentlicht (tinyurl.com/lbaynn). Der requenzbereichszuweisungsplan legt unter anderem Frequenzzuweisungen für die einzelnen Funkdienste fest. |
Quelle : DARC.de
Das Nikolausgeschenk der BNetzA:
12 Watt PEP im CB-Funk in Deutschland offiziell erlaubt
Ein Tag nach Nikolaus ist das Amtsblatt Nummer 23/2011 der Bundesnetzagentur (BNetzA) er- schienen. Darin findet sich auf der Seite 4061 die druckfrische Verfügung 77/2011 zum Thema CB-Funk, worin das Funk-Referat 225-2 noch vor Jahreswechsel die europäische CEPT-Entscheidung zu 12 Watt im CB-Funk (ECC/DEC(11)03, “harmonised use of frequencies for Citizens` Band (CB; 26,960 - 27,410 MHz) radioequipment” vom 24.06.2011) in nationales Recht umgesetzt hat. Alle bisherigen Verfügungen, die sich mit dem CB-Funk beschäftigt haben, wurden damit ausser Kraft gesetzt.
Ausser Kraft sind die Verfügungen
- 1139/1989 CB-Funk
- 242/1993 Allgemeingenehmigung zum Betreiben bestimmter CB-Funkgeräte
- 201/1994 Genehmigung zum Betreiben bestimmter CB-Funkgeräte
- 158/1995 CB-Funk; Änderung der AmtsblVfg 201/94
- 264/1995 CB-Funk-Funkgeräte mit bis zu 80 Kanälen
- 289/1997 Allgemeinzuteilung zur Frequenznutzung für die digitale Datenübertragung
- 50/1998 Nutzung von Frequenzen für die digitale Datenübertragung
- 268/2002 Befristete Erprobungszuteilung für die Modulationsart AM-SSB im CB-Funk
- 41/2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk.
- 3/2008 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk
Der offizielle Wortlaut der neu gültigen Verfügung 77/2011 vom 7.12.2011 kann hier auf der Seite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden. Er ist im Amtsblatt Nr. 23/2011 der Bundesnetzagentur enthalten, die wahlweise online oder in Printform bei der Bundesnetzagentur erhältlich ist.
Nur noch horizontal polarisierte Richtantennen zulässig
Beim Vergleich mit dem im Amtsblatt 18/2011 vorgestellten Entwurf fällt auf, daß in der seit 7.12. offiziell gültigen Fassung nun folgendes steht:
Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen) gilt der Grenzwert aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung. Dabei dürfen nur horizontal polarisierende Richtantennen verwendet werden.
Bei der Frage, wie ein technisch nicht fachkundiger CB-Funker ohne aufwendige Meß- und Rechenverfahren künftig seine ausgesendete äquivalente Strahlungsleistung (ERP, bzw. EIRP) ermitteln soll, gibt auch die nun in Kraft gesetzte Fassung keine Hilfestellung mehr.
In der bisherigen Fassung nun geänderten Amtsblattsverfügung 37/2005 war noch darauf hingewiesen worden:
Die maximal zulässige Senderausgangsleistung an der Antennenbuchse des Funkgerätes ist hilfsweise und lediglich informell zusätzlich neben der verbindlich festgelegten maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung angegeben, um deren messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern. Es wird dabei davon ausgegangen, dass Antennenanlagen ohne Richtwirkung in der horizontalen Ebene (Rundstrahlantennen) keinen Antennengewinn gegenüber einem Dipol aufweisen (0 dBd)
Welche Auswirkungen dieser Expertenstreit nun in der Praxis haben wird, bleibt vorerst unklar. Im Streitfall könnte es zu teuren Gutachterschlachten kommen, die sich ein normaler CB-Funker kaum leisten kann, besonders wenn er vor Gericht unterliegen sollte. Andererseits liegt eine prophylaktische Standortbescheinigung, zu der man ausgebildete Fachleute zu Rate ziehen müßte, auch außerhalb der finanziellen Möglichkeiten der meisten CB-Funker.
Auf bsoute Nummer sicher kann weiter ein CB-Funker gehen, der zu Hause seine handelsübliche Rundstrahl-Antenne mit einem klassischen 4 Watt-Gerät einsetzt. Hier ändert sich nämlich nichts. Wer künftig mit 12 Watt PEP von zu Hause aus funkt, könnte die 10 Watt EIRP-Sicherheits-Grenze überschreiten, wenn sein Grundstück nur klein und Nachbargebäude oder begehbar Wege nahe and er Antenne vorbeiführen. Das muß aber nicht sein, wenn z.B. die aufgebaute Anlage mit Kabeln Weichen und Steckern versehen ist und schon ein paar Jahre dämpfende Patina auf dem Buckel hat.
Im Auto: Kein Problem
Im mobilen Fahrzeugbetrieb gelten die 10 Watt EIRP (=äquivalente isotrope Strahlungsleistung = Schutz für Herzschrittmacherträger und elektrosensible Mitmenschen) übrigens nicht, denn in der Fußnote 4 ist ausdrücklich von "ortsfesten" Sendeanlagen die Rede.
Das Thema Strahlungsleistung dürfte die organisierten Vertreter aller Funkanwender und Betreiber in der nächsten Zeit noch beschäftigen.
hg
Update: Die Bundesnetzagentur hat auf einer Unterseite ihrer Homepage erläuert, warum sie so entschieden hat, wie im neuen Amtsblatt geschehen.
Quelle: http://www.dcbo.net
vy 55+73 de DL9HG
Wird ständig aktuallisiert !!